Beratung zur Vertragsgestaltung und über Vertragsinhalte
In der Vertragsgestaltung von Neubauobjekten stecken eine Vielzahl von Details, die dem Bauherren oftmals nicht verständlich und deren Konsequenzen ihnen nicht bewusst sind. Fast regelmäßig sind in Bauverträgen Kleinigkeiten bis ins letzte Detail beschrieben, während entscheidende Dinge – bei denen auftretende Fehler gar nicht oder kaum noch zu korrigieren sind – mit nichtssagenden Floskeln abgehakt sind.
Typische Konsequenzen ungenügender Beschreibungen sind z. B. nicht frostfreie Fundamentgründungen und feuchte Keller- und Mauerwerkssockel.
Kommt es später zu Streitigkeiten, ist die Überraschung groß und meist sehr teuer.
Aus Erfahrung als regelmäßig von Gerichte mit Schadensgutachten beauftragter Sachverständiger kennt Dipl.-Ing. Christiansen etliche Beispiele hierfür – viele davon existenzbedrohend für die Bauherren, weil Planer oder Ausführende in Konkurs gingen.
Der Bauvertrag ist sowohl für die Auftraggeber- als auch die Auftragnehmerseite in gleicher Weise gültig, unabhängig vom ‚Kräftegleichgewicht’ der Vertragspartner. Daher sollte im Vertrag akribisch genau beschrieben sein, was Sie als Ergebnis erwarten und wo irgend möglich Muster zur Festlegung von Toleranzgrenzen festgelegt werden. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, wie genau und ausführlich Leistungen in Bauverträgen beschrieben werden, denn im Fall späterer Auseinandersetzungen gilt nur das tatsächlich nachweisbar Vereinbarte.
Zur Vorbeugung gegen ein Desaster bei Ihrem Bauabenteuer bietet das Bau-Sachverständigenbüro Christiansen an, Ihren Vertrag Punkt für Punkt mit Ihnen durchzugehen, Ihnen dessen Inhalt zu erklären und Verbesserungen aus baufachlicher Sicht aufzuzeigen.
Der Aufwand im Hinblick auf die Baukosten spielt nur eine untergeordnete Rolle und ist mit Sicherheit eine gute Investition.
Zudem ist unbedingt zu empfehlen, den Vertrag auch von einem Rechtsanwalt in rechtlicher Hinsicht prüfen zu lassen. Dem Notar ist jede Form der Beratung bezüglich des Vertragsinhalts gesetzlich untersagt. Seine Aufgabe ist nur, die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen niederzuschreiben und zu beglaubigen. Gern nenne ich Ihnen Anwaltskanzleien, in denen Sie von kompetenten Juristen betreut werden.